Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflegekasse zahlt 42 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (seit 01.01.2025, vorher 40 €) — ohne Zuzahlung.
- Anspruch haben alle Pflegegrade 1 bis 5 bei häuslicher Pflege — zu Hause, in einer WG oder im betreuten Wohnen, nicht im Pflegeheim.
- Voraussetzung: Die Pflege übernehmen Angehörige oder andere Privatpersonen, mindestens teilweise.
- Erstattet werden u. a. Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Masken, Desinfektionsmittel und Schutzschürzen.
- Der Antrag läuft über ein einziges Formular (Anlage 4) — danach liefert der Anbieter automatisch jeden Monat und rechnet direkt mit der Kasse ab.
Was ist die Pflegebox?
Die Pflegebox ist kein offizieller Begriff aus dem Gesetz, sondern der eingebürgerte Name für eine sehr konkrete Leistung der Pflegeversicherung: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Gemeint sind Produkte, die bei der häuslichen Pflege regelmäßig verbraucht werden — Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und ähnliche Hygieneartikel. Weil diese Artikel Monat für Monat neu benötigt werden, übernimmt die Pflegekasse dafür eine monatliche Pauschale von 42 €, und zwar vollständig: ohne Zuzahlung, ohne Eigenanteil, ohne Rezept vom Arzt.
Aus dieser gesetzlichen Pauschale haben spezialisierte Anbieter ein bequemes Modell gemacht: Sie stellen die gewünschten Produkte als monatliches Paket zusammen, liefern es kostenlos an die Haustür und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bedeutet das: einmal beantragen, danach kommt der Nachschub automatisch — kein Schleppen von Desinfektionsmittelflaschen aus der Apotheke, keine Rechnungen, kein Papierkram.
Wichtig für die Einordnung: Die Pflegebox ist eine Sachleistung. Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern fließt direkt in Produkte. Und sie kommt zusätzlich zu allen anderen Leistungen — sie wird weder mit dem Pflegegeld verrechnet noch mit dem Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat oder dem Budget der Verhinderungspflege (3.539 € Gemeinsamer Jahresbetrag seit 01.07.2025). Wer die Pflegebox nicht nutzt, verschenkt also bares Geld: 42 € im Monat sind 504 € im Jahr.
42 € pro Monat: die Pauschale seit 2025
Viele ältere Ratgeberseiten und Formulare nennen noch 40 € — dieser Wert ist überholt. Mit der Pflegereform wurden zum 1. Januar 2025 zahlreiche Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. Die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel stieg dadurch von 40 € auf 42 € pro Monat und gilt in dieser Höhe unverändert auch 2026.
Anders als der Entlastungsbetrag ist die Pflegehilfsmittel-Pauschale nicht ansparbar: Was in einem Monat nicht ausgeschöpft wird, verfällt. Es lohnt sich deshalb, die Box so zusammenzustellen, dass der Betrag möglichst voll genutzt wird — seriöse Anbieter zeigen beim Zusammenstellen an, wie nah Sie an den 42 € liegen. Bestellen Sie mehr, als die Pauschale hergibt, zahlen Sie nur die Differenz selbst.
Wer hat Anspruch?
Der Anspruch auf die Pflegebox ist an drei Bedingungen geknüpft, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen:
- Pflegegrad 1 bis 5: Es muss ein anerkannter Pflegegrad vorliegen — schon Pflegegrad 1 genügt. Wer noch keinen hat, findet den kompletten Ablauf im Guide Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt.
- Häusliche Pflege: Die Person lebt und wird versorgt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen. Bei vollstationärer Versorgung im Pflegeheim besteht kein Anspruch — dort stellt die Einrichtung die Hygieneprodukte.
- Pflege durch Privatpersonen: An der Pflege sind Angehörige, Freunde, Nachbarn oder andere nicht professionelle Personen beteiligt — mindestens teilweise. Ein ambulanter Pflegedienst darf zusätzlich im Einsatz sein; entscheidend ist, dass die Pflege nicht ausschließlich durch Profis erfolgt.
Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle, und auch privat Pflegeversicherte haben über ihre private Pflegepflichtversicherung einen gleichwertigen Anspruch. Besonders erwähnenswert ist wieder Pflegegrad 1: Menschen mit geringen Beeinträchtigungen erhalten kein Pflegegeld — die Pflegebox und der Entlastungsbetrag sind für sie die beiden wichtigsten monatlichen Leistungen. Zusammen sind das immerhin 173 € pro Monat, die die häusliche Versorgung spürbar erleichtern.
Diese Produkte sind erstattungsfähig
Welche Verbrauchsprodukte die Pflegekassen bezahlen, regelt das Pflegehilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 54). In die Pflegebox dürfen folgende Artikel:
| Produkt | Wofür es gebraucht wird |
|---|---|
| Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch) | Schützen Matratze und Bettwäsche bei Inkontinenz oder nächtlichem Schwitzen; nach Gebrauch entsorgen |
| Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen | Waschbare Alternative aus Textil — nachhaltiger und auf Dauer ergiebiger als Einmalprodukte |
| Einmalhandschuhe | Hygienischer Schutz bei der Körperpflege, beim Wechseln von Inkontinenzmaterial und im Haushalt |
| Mundschutz (medizinische Masken) | Schützt Pflegebedürftige mit geschwächtem Immunsystem vor Infektionen |
| FFP2-Masken | Höherer Atemschutz, etwa bei Infektionswellen oder engem Körperkontakt in der Pflege |
| Händedesinfektionsmittel | Reduziert Keime vor und nach jeder Pflegehandlung — Grundausstattung jeder häuslichen Pflege |
| Flächendesinfektionsmittel | Für Pflegebett, Nachttisch, Toilettensitz und andere häufig berührte Oberflächen |
| Schutzschürzen | Schützen die Kleidung der Pflegeperson bei der Körperpflege — als Einmal- oder waschbare Variante |
Nicht über die 42-€-Pauschale laufen dagegen Inkontinenzeinlagen und Windeln für Erwachsene — die sind bei medizinischer Notwendigkeit eine Leistung der Krankenkasse auf Rezept. Ebenfalls nicht enthalten: Pflegecremes, Waschlotionen und andere Körperpflegeprodukte. Wenn ein Anbieter solche Artikel als „kostenlos über die Pflegekasse" bewirbt, ist Vorsicht angebracht.
Bestellwege: Apotheke, Sanitätshaus oder Online-Anbieter
Für die Versorgung mit Verbrauchshilfsmitteln gibt es drei klassische Wege — alle führen zum selben 42-€-Anspruch, unterscheiden sich aber deutlich im Komfort:
Apotheke vor Ort
Viele Apotheken rechnen Pflegehilfsmittel direkt mit der Pflegekasse ab. Vorteil: persönliche Beratung und sofortige Mitnahme. Nachteil: Sie müssen jeden Monat selbst daran denken, die Produkte abzuholen — und nicht jede Apotheke führt das volle Sortiment in allen Größen.
Sanitätshaus
Sanitätshäuser sind auf Hilfsmittel spezialisiert und beraten fundiert, gerade wenn zusätzlich technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder ein Duschhocker gebraucht werden. Auch hier gilt: Die monatliche Abholung oder Bestellung bleibt an Ihnen hängen.
Online-Anbieter mit Abo-Box
Spezialisierte Pflegebox-Anbieter haben das Modell perfektioniert: Sie stellen die Box einmal online zusammen, der Anbieter übernimmt Antrag und Abrechnung, und die Lieferung kommt automatisch jeden Monat versandkostenfrei nach Hause. Die Zusammenstellung lässt sich jederzeit ändern oder pausieren. Für die meisten Familien ist das der bequemste Weg — vergleichen lohnt sich trotzdem: Achten Sie auf flexible Kündigungsfristen (monatlich sollte Standard sein), Markenqualität statt No-Name-Ware, wählbare Handschuhgrößen und -materialien sowie erreichbaren Kundenservice. Welche digitalen Helfer die Organisation der Pflege darüber hinaus erleichtern, zeigt unser Vergleich der besten Pflege-Apps.
Antrag und Abwicklung: Anlage 4 einfach erklärt
Der Antrag klingt bürokratischer, als er ist. Zentral ist ein einziges Formular: die „Anlage 4" (offiziell: Anlage 4 zum Vertrag nach § 78 Abs. 1 SGB XI — „Erklärung zum Erhalt von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln"). Darin bestätigen Sie den Pflegegrad, die häusliche Pflege und die gewünschten Produkte. So läuft die Abwicklung in vier Schritten:
- Anspruch prüfen: Pflegegrad 1–5 vorhanden, Versorgung zu Hause/WG/betreutes Wohnen, Pflege mindestens teilweise durch Privatpersonen.
- Anbieter wählen und Box zusammenstellen: Produkte bis 42 €/Monat auswählen — beim Online-Anbieter per Konfigurator, in Apotheke oder Sanitätshaus im Gespräch.
- Anlage 4 ausfüllen und Abtretung unterschreiben: Mit Ihrer Unterschrift treten Sie den Erstattungsanspruch an den Anbieter ab (Abtretungserklärung). Der Anbieter reicht den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein und rechnet künftig direkt mit ihr ab — Sie gehen nie in Vorleistung.
- Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse prüft und genehmigt den Antrag, meist innerhalb weniger Tage bis Wochen. Danach startet die monatliche Belieferung automatisch. Die Genehmigung gilt in der Regel unbefristet, solange die Voraussetzungen bestehen.
Ein ärztliches Rezept ist nicht erforderlich — anders als bei vielen Leistungen der Krankenkasse, etwa bei Krankenfahrten, die die Krankenkasse übernimmt. Es genügt der anerkannte Pflegegrad. Wenn parallel ohnehin Unterstützung im Alltag gesucht wird, lohnt ein Blick in unseren Guide Alltagsbegleitung finden — die wird über den Entlastungsbetrag finanziert und lässt sich problemlos mit der Pflegebox kombinieren.
Box anpassen, pausieren, kündigen, wechseln
Der Pflegebedarf ändert sich — die Pflegebox sollte mitziehen. Das ist bei allen seriösen Anbietern unkompliziert möglich:
- Inhalt anpassen: Die Zusammenstellung können Sie in der Regel monatlich ändern — online, telefonisch oder per App. Mehr Bettschutzeinlagen, kleinere Handschuhgröße, Nitril statt Latex: Eine neue Genehmigung der Kasse ist dafür nicht nötig, solange nur erstattungsfähige Produkte enthalten sind.
- Pausieren: Bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Kurzzeitpflege während der Verhinderungspflege können Sie die Lieferung aussetzen, statt Produkte zu horten.
- Kündigen: Die Pflegebox ist kein bindendes Abo im rechtlichen Sinn. Seriöse Anbieter ermöglichen die Kündigung zum Monatsende ohne Frist — Anbieter mit langen Mindestlaufzeiten sollten Sie meiden.
- Anbieter wechseln: Jederzeit möglich. Sie kündigen beim bisherigen Anbieter und stellen mit dem neuen Anbieter einen neuen Antrag samt Abtretungserklärung. Achten Sie nur darauf, dass sich die Lieferzeiträume nicht überschneiden — die Kasse zahlt die Pauschale pro Monat nur einmal.
Wichtig bei Umzug ins Pflegeheim: Mit dem Wechsel in die vollstationäre Versorgung endet der Anspruch — informieren Sie den Anbieter, damit keine unberechtigten Lieferungen mehr abgerechnet werden.
Abgrenzung: technische Pflegehilfsmittel und Entlastungsbetrag
Die 42-€-Pauschale deckt ausschließlich Verbrauchsprodukte ab. Zwei Leistungen werden damit häufig verwechselt:
Technische Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 1 und 3 SGB XI)
Pflegebett, Hausnotruf, Lagerungshilfen oder Toilettensitzerhöhungen sind technische Pflegehilfsmittel — für sie gelten andere Regeln: Sie werden einzeln bei der Pflegekasse beantragt und in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Wird ein technisches Hilfsmittel nicht leihweise überlassen, fällt für Volljährige eine Zuzahlung von 10 Prozent an, höchstens jedoch 25 € je Hilfsmittel. Beim Hausnotruf übernimmt die Kasse eine monatliche Pauschale für den Betrieb. Diese Leistungen laufen getrennt von der Pflegebox und schmälern die 42 € nicht.
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat ist ein völlig eigenes Budget für Dienstleistungen: Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Tages- und Kurzzeitpflege. Er kann nicht für Pflegehilfsmittel eingesetzt werden — und umgekehrt kann die Pflegehilfsmittel-Pauschale nicht für Betreuungsleistungen genutzt werden. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander: 42 € für Produkte plus 131 € für Unterstützung, zusammen also bis zu 2.076 € pro Jahr, die zusätzlich zum Pflegegeld zur Verfügung stehen. Einen Überblick über alle Leistungen und wie sie zusammenspielen finden Sie auf unserer Ratgeber-Übersicht.
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efy care kennenlernenHäufige Fragen zur Pflegebox
Ist die Pflegebox wirklich komplett kostenlos?
Ja. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI bis zu 42 € pro Monat vollständig — ohne Zuzahlung und ohne Eigenanteil. Kosten entstehen nur, wenn Sie Produkte über den Pauschalbetrag hinaus bestellen.
Wer hat Anspruch auf die Pflegebox?
Anspruch haben alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen versorgt werden und dabei von Angehörigen, Freunden, Nachbarn oder anderen Privatpersonen gepflegt werden. Bei vollstationärer Versorgung im Pflegeheim besteht kein Anspruch.
Wie hoch ist der Betrag für Pflegehilfsmittel 2026?
Die Pflegehilfsmittel-Pauschale beträgt 42 € pro Monat. Sie wurde mit der Pflegereform zum 1. Januar 2025 von 40 € auf 42 € erhöht und gilt unverändert auch 2026. Der Betrag kann nicht angespart werden — nicht genutzte Monate verfallen.
Welche Produkte sind in der Pflegebox enthalten?
Erstattungsfähig sind Bettschutzeinlagen (Einmal- und wiederverwendbare), Einmalhandschuhe, Mundschutz, FFP2-Masken, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel und Schutzschürzen. Die Zusammenstellung können Sie nach Bedarf wählen und monatlich anpassen.
Kann ich den Inhalt der Pflegebox ändern?
Ja, jederzeit. Bei seriösen Anbietern passen Sie die Zusammenstellung monatlich online, telefonisch oder per App an — etwa mehr Bettschutzeinlagen und weniger Handschuhe. Eine neue Genehmigung der Pflegekasse ist dafür nicht nötig, solange nur erstattungsfähige Produkte enthalten sind.
Kann ich die Pflegebox kündigen oder den Anbieter wechseln?
Ja. Die Belieferung ist kein bindendes Abo im rechtlichen Sinn: Sie können in der Regel monatlich kündigen oder pausieren. Für einen Wechsel kündigen Sie beim alten Anbieter und stellen mit dem neuen Anbieter einen neuen Antrag samt Abtretungserklärung bei der Pflegekasse.